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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen der Best Places Africa GmbH

 

1. GELTUNGSBEREICH / VERTRAGSPARTNER

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (AGB) gelten für alle Pauschalreiseverträge, die zwischen der Best Places Africa (nachfolgend auch „Veranstalter“) und dem Kunden / Reisenden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS / VORAUSSETZUNGEN / INFORMATIONSPFLICHTEN

Mit der Anmeldung  (schriftlich, per E‑Mail, telefonisch oder mündlich) bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Eine Eingangsbestätigung der Anmeldung stellt noch nicht den Abschluss des Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der schriftlichen oder elektronischen Reisebestätigung (auf dauerhaftem Datenträger, z. B. E‑Mail, PDF) durch die Best Places Africa zustande. Vor Vertragsschluss erhält der Kunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäß § 651d BGB. Der Kunde wird zudem auf das verpflichtende Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden hingewiesen und dieses wird übermittelt.

 

3. PREISE, ZAHLUNGEN, KUNDENGELDSICHERUNG

Die angegebenen Reisepreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben. Zahlungen sind erst dann zur Zahlung fällig und dürfen von der Best Places Africa nur gefordert werden, wenn eine wirksame Kundengeldabsicherung (Insolvenzsicherung) besteht und der Kunde den Sicherungsschein mit Kontaktdaten des Sicherungsgebers erhalten hat.

 

4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN / RÜCKTRITTSKOSTEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich (z.B. per Email) zu erklären. Als Rücktrittsdatum gilt das Eingangsdatum. Die Best Places Africa kann eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Best Places Africa zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen den Bestimmungsort erheblichen beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Best Places Africa unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden waren. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser gilt sodann auch für alle weiteren Leistungen nach Reiseantrittsdatum.

4.1. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem vereinbarten Reisepreis, abzüglich der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen einnimmt.

Best Places Africa macht von der Möglichkeit, den zustehenden Entschädigungsanspruch zu pauschalieren, nicht Gebrauch sondern wird nach den gesetzlichen Vorschriften in jedem Falle eines Rücktritts den Entschädigungsanspruch im Einzelfall berechnen und legen. Best Places Africa weist darauf hin, dass die Stornokosten für die Reisen nach Afrika erfahrungsgemäß sehr hoch sind, da die Leistungsträger in Afrika bereits ab Buchung der Leistungen hohe Stornokosten fordern.

4.2 Ist der Veranstalter infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises oder eines Teils verpflichtet, hat diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.

 

5. REISELEISTUNGEN, ÄNDERUNGEN VOR REISEBEGINN / LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Die wesentlichen Eigenschaften der Reise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Best Places Africa in den Katalogen, Flyern und auf den Websites im Internet sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Angebot und in einer Buchungsbestätigung. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch von Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für Best Places Africa und das Vertragsverhältnis nicht verbindlich.

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen, nicht jedoch des Reisepreises, von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Charakter und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Bei wesentlichen Änderungen hat der Kunde innerhalb einer von Best Places Africa gesetzten angemessenen Frist die Wahl zwischen Annahme, kostenfreiem Rücktritt oder Ersatzreise (sofern angeboten). Hat die Änderung der Reise geringere Kosten zur Folge, so wird der Differenzbetrag erstattet.

Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651 e BGB auf einem dauerhaften Datenträger rechtzeitig vor Reiseantritt, somit jedenfalls nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zu erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt hiervon unberührt.

 

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Verzichtet der Reisende aus eigenen, ihm zuzurechnenden Gründen auf einzelne Reiseleistungen, die der Reiseveranstalter vertragsgemäß angeboten und erbringen konnte, entsteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, wenn die Gründe den Reisenden nach den gesetzlichen Vorschriften zu einem kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigen würden.

Der Reiseveranstalter wird sich in solchen Fällen bemühen, von den Leistungsträgern eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu erhalten. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht, wenn es sich lediglich um geringfügige, unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

7. MINDESTTEILNEHMERZAHL / RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Die Best Places Africa kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.  Der Leistungsbeschreibung ist neben der Mindestteilnehmerzahl auch der Zeitpunkt zu entnehmen, bis zu dem der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von Best Places Africa erklärt werden kann. Der Zeitpunkt kann spätestens auf 20 Tage vor Reiseantritt festgelegt werden. Der Rücktritt muss innerhalb der angegebenen Frist von Best Places Africa erklärt werden, geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

 

8. IDENTITÄT FLUGGESELLSCHAFT

Die EU-Ordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Best Places Africa, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft ist fest, so ist Best Places Africa verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge ausführen wird. Sobald die Fluggesellschaft bekannt ist, wird der Kunde unverzüglich informiert werden. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft wird Best Places Africa den Kunden über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (gemeinschaftliche Liste, früher Blacklist) ist auf der Internetseite  Die EU-Flugsicherheitsliste - Mobilität und Verkehr - Europäische Kommission abrufbar.

 

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN / PASS, VISA IMPFUNGEN, MÄNGELANZEIGE

9.1. Best Places Africa wird über alle Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung gegebener notwendiger Visa vor Vertragsabschluss unterrichten. Für die Einhaltung der Vorschriften, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. Dies gilt ebenso für eventuell erforderliche Impfungen sowie Einhalten aller Zoll- und Visavorschriften. Best Places Africa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen.

9.2. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort mitzuteilen. Ist ein solcher Vertreter nicht vorhanden oder vertraglich nicht vorgesehen, hat der Reisende die Mängel direkt an die in den Reiseunterlagen angegebene Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu richten. Angaben zur Erreichbarkeit des Vertreters bzw. der Kontaktstelle finden sich in der Reisebestätigung.

Alternativ kann der Reisende seine Mängelanzeige auch an den Reisevermittler richten, über den die Pauschalreise gebucht wurde. Versäumt der Reisende die rechtzeitige Mängelanzeige, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche entfallen.

Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, im Rahmen seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Er ist jedoch nicht befugt, rechtsverbindliche Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.

Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber Best Places Africa geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.

 

10. HAFTUNG / BEGRENZUNG

Die Best Places Africa haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt Datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

11. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Die Best Places Africa nimmt nicht an einem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Es gilt deutsches Recht. Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

 

12. REISEVERSICHERUNGEN

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Der Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken-und Unfallversicherungen wird empfohlen. Soweit von Best Places Africa entsprechende Angebote unterbreitet werden, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. Die zu zahlende Prämien sind ausschließlich Ansprüche der Versicherungsgesellschaft und nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann in aller Regel nicht zurückgetreten werden.

 

13. DATENSCHUTZ / VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Best Places Africa erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG), soweit es zur Begründung, zur Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages, der Kundenbetreuung, der Reiseorganisation, Kommunikation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. In diesem Zusammenhang können und werden auch an Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Transfers), Behörden und Zahlungsdienstleister übermittelt. Rechte der Reisenden: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie Widerruf erteilter Einwilligungen.

 

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

 

Veranstalter:

Best Places Africa GmbH

eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München

unter der HRB-Nummer 306309

Geschäftsführung: Petra Mühl

Stand: 01.10.2025